Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Foto Squad 711.
1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Photo Squad 711 oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Photo Squad 711 ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Photo Squad 711 den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Photo Squad 711 vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von Photo Squad 711 durch einen Kunden kann beispielsweise ein Portrait-Shooting, Begleitung eines Events oder Kunstprojekts sein.
3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Photo Squad 711 zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/Ort auch genutz werden kann und dort fotografiert werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Photo Squad 711 einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Photo Squad 711 berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Photo Squad 711 und dem Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Photo Squad 711 ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist
Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder digital zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann
4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Photo Squad 711. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
4.3 Der Kunde sucht aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 7 Tagen treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß angenommen. Der Kunde teilt Photo Squad 711 mit, für welche Bilder er sich entschieden hat. Dies kann mündlich oder schriftlich, auch per E-mail erfolgen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
5 Übergabe von Dokumenten
5.1. Photo Squad 711 behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.
5.2 Photo Squad 711 ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls.und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Photo Squad 711 vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.
5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Photo Squad 711, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Photo Squad 711 erhalten hat, hält sich Photo Squad 711 diesen Termin für den Kunden frei. Photo Squad 711 kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting) fällig. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von Photo Squad 711. Bei der Endabrechnung wird die Reservierungsgebühr mit den Gesamtkosten verrechnet.
6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Anderenfalls wird die Reservierungsgebühr von Photo Squad 711 einbehalten.
6.4 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Reservierungsgebühr und die Entgelte für das Fotoshooting) fällig und wird in Rechnung gestellt.
7 Absage durch Photo Squad 711 - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
7.1 Kann Photo Squad 711 aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
7.2 Photo Squad 711 wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Photo Squad 71 nicht.
7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Photo Squad 711 zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Photo Squad 711.
8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Photo Squad 711 darauf hin, dass der Kunde (Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Photo Squad 711 darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die diese Genehmigung nicht erteilt haben bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO und/oder gegenüber Photo Squad 711, stellt der Kunde damit Photo Squad 711 von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Photo Squad 711 zur Verfügung gestellt werden.
8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Photo Squad 711 hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Photo Squad 711
Als Kunde von Photo Squad 711 bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:
9.1 Sie sollten spätestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin am vereinbarten Shootingort eintreffen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Photo Squad 711, davon im Einzelfall abzuweichen.
9.2 Photo Squad 711 übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und Snacks) für eine Pause mitzubringen.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
9.5 Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich - sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Photo Squad übernimmt hierfür keine Haftung.
10 Bearbeitung der angefertigten Bilder
10.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch Photo Squad 711 grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
10.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Photo Squad 711 entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite entsprechend einen Eindruck verschaffen.
10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 7 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 7 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Photo Squad 711 etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
11 Nutzungsrechte und Urheberrecht
11.1 Photo Squad 711 steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
11.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.
11.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
11.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
11.5 Ebenso ist eine Verwendung in Social Media Kanälen gestattet, sofern die korrekte Urheber-Kennzeichnung erfolgt.
11.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
11.7 Photo Squad 711 räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Photo Squad 711 erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
11.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Photo Squad 711 zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
11.9 Bei Photo Squad 711 verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
11.10 Auf Anfrage durch Photo Squad 711 ist der Kunde verpflichtet, Photo Squad 711 Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
11.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Photo Squad 711 in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Photo Squad 711 wie folgt als Urheber benennen:
Robert Liedtke
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
11.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Photo Squad 711.
12 Kundenbilder, die nicht von Photo Squad 711 erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung
12.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Photo Squad 711 kein Urheberrecht zu den erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
12.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Photo Squad 711 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
12.3 Photo Squad 711 ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Photo Squad 711 verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Photo Squad 711 berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Photo Squad 711 besteht nicht.
12.4 Eine Haftung von Photo Squad 711 für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Photo Squad 711 von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
12.5 Sind Leistungen von Photo Squad 711 teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Photo Squad 711 auf Vergütung unberührt.
12.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Photo Squad 711 überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Photo Squad 711 diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.
13 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
13.1 Für Photo Squad 711 vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind.
13.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Photo Squad 711 setzt voraus, dass Photo Squad 711 sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Photo Squad 711 nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
14 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren
14.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Photo Squad 711 genannten Honorare. Die jeweils angegebenen Preise gelten ohne Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Umsatzsteuergesetz.
14.2 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:
14.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Photo Squad 711 ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
14.4 Soweit der Kunde Leistungen von Photo Squad 711 in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Photo Squad 711 gewährt.
15 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
15.1 Photo Squad 711 ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Photo Squad 711 berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
15.2 Die Rechnungsstellung durch Photo Squad 711 erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.
15.3 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Foto Squad 711 bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche ist Photo Squad 711 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
15.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Photo Squad 711 sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
16 Übertragung des Vertrages
Photo Squad 711 ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Photo Squad 711 für die Leistungen bleibt unberührt
17 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
18 Haftung von Photo Squad 711 und Verjährung
18.1 Photo Squad 711 haftet dem Kunden gegenüber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2 Im Übrigen ist die Haftung von Photo Squad 711 auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
18.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie von Photo Squad 711 und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Photo Squad 711. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
18.4 Photo Squad 711 haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.
18.5 Photo Squad 711 haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Photo Squad 711 erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
18.6 Wird Photo Squad 711 von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Photo Squad 711 von der Haftung frei und erstattet Photo Squad 711 sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Photo Squad 711 bleibt hiervon unberührt.
18.7 Für Schäden an Photo Squad 711 durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Photo Squad 711 auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Photo Squad 711 nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
18.8 Photo Squad 711 haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Photo Squad 711 liegen.
18.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Photo Squad 711 verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
18.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Photo Squad 711 verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
18.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Photo Squad 711 sowie Dritten, die durch Photo Squad 711 eingeschaltet wurden.
19 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
19.1 Photo Squad 711 darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn sie hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist sie verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.
19.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Photo Squad 711 nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.
20 Schadensersatz und Vertragsstrafe
20.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Photo Squad 711 zu zahlen.
20.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten Weitergabe an Dritte (ohne schriftliche Zustimmung von Photo Squad 711), unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
21 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
21.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
21.2 Photo Squad 711 nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
21.3 Erfüllungsort ist Rostock. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ebenfalls Rostock.
21.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
21.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.